Unsere Satzung

Junge Liberale – Kreisverband Ammerland-Oldenburg

Präambel

Die Jungen Liberalen sind eine selbständige politische Jugendorganisation und verfolgen die Ziele des politischen Liberalismus unter besonderer Berücksichtigung der Belange der jungen Generation. Der Kreisverband Ammerland-Oldenburg der Jungen Liberalen will sich vor allem für die Erhaltung und Bestärkung des Liberalen und demokratischen Rechtsstaates mit einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung einsetzen. Er bekennt sich ebenfalls zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und unterstützt insbesondere die absolute Pressefreiheit sowie die Gleichberechtigung aller Menschen. Die Jungen Liberalen Ammerland-Oldenburg sind dazu verpflichtet den Liberalismus in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg Land, als auch der Kreisfreien Stadt Oldenburg (Oldb.) zu stärken. In der Tradition oldenburgischer Eigenständigkeit setzen sich die Jungen Liberalen Ammerland-Oldenburg für eine angemessene Repräsentanz oldenburgischer Interessen auf Landes- und Bundesebene ein. Es herrscht Bewusstsein der gewachsenen historischen und kulturellen Identität Oldenburgs und der Verein setzt sich für eine Stärkung regionaler Strukturen und Achtung demokratischer Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Großraum Oldenburg ein.

Der Kreisverband ist eine Untergliederung des Landesverbandes Junge Liberale Niedersachsen

§1 Gliederung

(1) Gliederung innerhalb des Jungen Liberalen

Der Kreisverband ist Mitglied im Bundes- und Landesverband der Jungen Liberalen e.V..

(2) Untergliederungen

Der Kreisverband kann sich auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung in Orts- und/oder Stadtteilverbände gliedern. Diese sind folglich Untergliederungen des Kreisverbandes und unterliegen dem Kreisvorstand. Voraussetzung für eine Untergliederung ist die dauerhafte Sicherung von genügend aktiven Mitgliedern je Untergliederung. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Kreisvorstand.
Genaueres wird zu gegebener Zeit festgelegt.

§2 Mitgliedschaft

(1) Voraussetzungen

Mitglied des Kreisverbandes Ammerland-Oldenburg kann jede Person werden, sofern diese mindestens 14 Jahre alt ist und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation ist und die Grundsätze und die Satzung der Jungen Liberalen anerkennt. Der Kreisverband ist berechtigt, Mitglieder aus angrenzenden Landeskreisverbänden als Mitglieder aufzunehmen.

(2) Erwerb

Der Beitritt zu den Jungen Liberalen wird schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Landesvorstand oder dem Kreisvorstand erklärt. Er wird wirksam, wenn der Kreisverband die Aufnahme bestätigt.

(3) Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft im Kreisverband Ammerland-Oldenburg wird durch absolute Mehrheit in der Kreismitgliederversammlung verliehen.
Näheres zur Ehrenmitgliedschaft kann zu einem späteren Zeitpunkt durch den Kreisvorstand mit einer einfachen Mehrheit entschieden werden. Jegliche Entscheidungen des Kreisvorstandes bezüglich der Ehrenmitgliedschaft können schriftlich beantragt auf der direkt folgenden Kreismitgliederversammlung durch eine einfache Mehrheit rückgängig gemacht werden.

(4) Fördermitgliedschaft

Die Fördermitgliedschaft im Kreisverband Ammerland-Oldenburg wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreisvorstand erworben. Das Fördermitglied besitzt Rede- und Antrags-aber kein Stimmrecht.

(5) Ende der Mitgliedschaft

Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V..

§3 Wahlen und Abstimmungen

(1) Wahlen

Die Wahlen zum Kreisvorstand sind geheim. Im Übrigen sind Wahlen offen, wenn kein Wahlberechtigter oder Kandidat widerspricht. Die Wahlen zum Vorstand sind einmal jährlich abzuhalten.

(2) Abstimmungen

Abstimmungen sind offen.

(3) Mehrheiten

Bei Wahlen genügt eine einfache Mehrheit, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.

§4 Organe

Die Organe des Kreisverbandes Ammerland-Oldenburg sind nach dem Range:

  1.  Die Kreismitgliederversammlung (KMV)
  2.  Der geschäftsführende Kreisvorstand
  3.  Orts- und/oder Stadtteilsvorstände

§5 Die Kreismitgliederversammlung

(1) Einladung zur KMV

Die Einladung zu Kreismitgliederversammlungen erfolgt an alle Mitglieder des Kreisverbandes und an den geschäftsführenden Landesvorstand. Zu den KMV wird durch E-Mail-Versand mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorschlag einer vorläufigen Tagesordnung durch den Kreisvorstand eingeladen.

(2) Versammlungsart

Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Sie wird öffentlich abgehalten.
Auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

(3) Aufgaben

Die Kreismitgliederversammlung hat folgende nicht übertragbare Aufgaben:

  1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Kreisvorstandes
  2. Genehmigung des Kassenberichts und Wahl zweier Kassenprüfer
  3. Satzungsänderungen
  4. Auflösung des Kreisverbandes
  5. Beschluss der Beitragsordnung
(4) Versammlungshäufigkeit

Die Kreismitgliederversammlung findet mindestens jährlich statt (ordentliche Kreismitgliederversammlung). Sie ist ferner auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder innerhalb von vier Wochen einzuberufen (außerordentliche Kreismitgliederversammlung).

(5) Rede- Antrags -und Stimmrecht

Rede-, antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes Ammerland-Oldenburg.

§6 Kreisvorstand

(1) Der geschäftsführende Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
  1. Dem/Der Kreisvorsitzenden
  2. Dem/Der Kreisvorsitzenden
  3. Insgesamt bis zu drei Leitenden für folgende Ressorts:
    • Programmatik
    • Organisation
    • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  4. Immer einem/n Schatzmeister/in
  5. Bis zu vier Beisitzenden

Es muss kein stellv. Vorsitzender gewählt werden. In einem solchen Falle bildet der Vorsitzende mit einem Ressortleiter die Vertretung des Vorstands. Die Vertretung muss in dem Falle in der ersten Kreisvorstandssitzung durch den Kreisvorstand gewählt und die Mitglieder informiert werden. Die Aufgaben des stellv. Vorsitzenden fallen auf den Vorsitzenden. Die folgenden Berechtigungen des stellv. Vorsitzenden auf den gewählten Ressortleiter als Teil der Vertretung.

(2) Wahl

Die Mitglieder des Kreisvorstandes gem. Abs. (1) werden von der Kreismitgliederversammlung auf ein Jahr gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die einfache Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder, so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.

(3) Aufgaben des Kreisvorstandes

Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder in Echtzeit an der Sitzung beteiligt ist, immer aber Vorsitzender oder stellv. Vorsitzender. Eine physische Anwesenheit ist nicht nötig. Auf Berechtigung des Vorsitzenden kann der Vorstand ohne Anwesenheit von Vorsitzenden oder stellv. Vorsitzenden einmalig beschlussfähig sein. In jedem Falle hat die Vertretung ein gemeinsam Auszuübendes Vetorecht. Dieses muss bis zwei Wochen nach Beschluss des Vorstands ausgeübt werden, ansonsten ist das Veto nichtig und der Beschluss gilt.

(4) Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende bilden die gleichberechtigte Vertretung des Kreisvorstands.

Vorsitzender

  • Gesamtkoordination: Leitung und Koordination des KVs
  • Repräsentation: Vertretung des KVs nach außen
  • Sitzungsleitung: Einberufung und Leitung von VoSi und KMV
  • Strategie: Entwicklung und Überwachung langfristiger Ziele

Stellvertretender Vorsitzender

  • Stellvertretung: Unterstützung und Vertretung des Vorsitzenden bei Bedarf
  • Projektleitung: Übernahme spezieller Projekte
  • Interne Koordination: Koordination der Ressorts unter Aufsicht des Vorsitzenden
  • Mitgliederbetreuung: Ansprechpartner für neue und alte Mitglieder

Schatzmeister

  • Finanzen: Verwaltung der Finanzen, Überblick
  • Transparenz: Regelmäßige Berichte an den Vorstand über finanzielle Situation

Leiter für Programmatik

  • Inhaltliche Arbeit: Entwicklung von pol. Positionen, Anträgen und Programmen
  • Veranstaltungsleitung: Leitung von programmatischen Veranstaltungen, insbesondere Vorbereitung für LaKos bzw. BuKos.

Leiter für Organisation

  • Veranstaltungsplanung: Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
  • Kontakt: Ansprechpartner für größere, überregionale Veranstaltungen

Leiter für Presse & Öffentlichkeitsarbeit

  • Öffentlichkeitsarbeit: Verfassen und Versenden von Pressemitteilungen
  • Social Media: Verantwortlicher für Social-Media-Kanäle, Betreuung und Ausbau
  • Pressekontakt: Ansprechpartner für Medienvertreter
  • Kommunikationsstrategie: Entwicklung von Kommunikationsstrategie

Beisitzende

  • Unterstützung: Unterstützung einzelner Ressorts auf Wunsch und/oder unter Einberufung.
(5) Kooptierte Vorstandsmitglieder

Der Kreisvorstand kann mit einfacher Mehrheit Personen in den Kreisvorstand kooptieren. Diese sind nicht Stimm- aber Redeberechtigt.

(6) Amtsniederlegung

Legt ein Kreisvorstandsmitglied sein Amt nieder, so kann eines der anderen Kreisvorstandsmitglieder bis zur Wahl kommissarisch diesen Geschäftsbereich übernehmen. Im Falle des (stellv.) Vorsitzenden übernimmt in jedem Falle der Gegenpart ((stellv.) Vorsitzender). Entschieden wird durch den Kreisvorstand mit einer einfachen Mehrheit. Es steht dem Kreisvorstand frei, den Posten des zurückgetretenen Kreisvorstandsmitglieds durch eine Nachwahl auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung neu zu besetzen. Legt der Kreisvorsitzende sein Amt nieder und es gibt keinen stellv. Vorsitzenden, so sind generell Neuwahlen abzuhalten.

(7) Leitungsbefugnis

Die Vorstandsvertretung ist zuständig für die strategische und operative Entwicklung des Kreisverbandes.

Die Vertretung ist für die effiziente Umsetzung seiner Agenda verantwortlich und muss der Kreismitgliederversammlung gegenüber Bericht erstatten.

(8) Außergerichtliche Vertretung

Zur außergerichtlichen Vertretung des Kreisverbandes Ammerland-Oldenburg ist der Kreisvorsitzende berechtigt. Im Falle der Verhinderung tritt der stellv. Vorsitzende als Vertretung des Kreisvorsitzenden ein. Weitere Mitglieder können hierzu durch Beschluss des Vorstandes ermächtigt werden.

(9) Gerichtliche Vertretung

Die gerichtliche Vertretung des Kreisverbandes ist der Landesverband. Näheres regelt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen.

§7 Finanzen

(1) Abgaben

Die Höhe der Abgaben legt der Kreisverband in seiner Beitragsordnung fest.

(2) Verantwortlichkeit

Der/Die Schatzmeister/in verwaltet die Kasse des Kreisverbandes. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Kassenbericht. Er ist dem Kassenprüfer jederzeit Rechenschaft schuldig.

§8 Kassenprüfer

(1) Wahl

Die Kreismitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die nicht dem Kreisvorstand angehören dürfen.

(2) Aufgaben

Der Kassenprüfer hat die Finanzen des Kreisverbandes mindestens einmal jährlich zu prüfen und der Kreismitgliederversammlung einen Bericht darüber vorzulegen.

(3) Befugnisse

Dem Kassenprüfer sind auf Verlangen jederzeit sämtliche Finanzunterlagen zugänglich zu machen und erforderliche Auskünfte zu erteilen.

§9 Satzungsänderungen

Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten geändert werden.

§10 Auflösung

Der Kreisverband kann von den Anwesenden mit einer Mehrheit von drei Viertel aufgelöst werden.

Es müssen mindestens 50 Prozent der Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sein. Die Auflösung ist schriftlich unter Beachtung der Fristen in der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Das Vermögen des Kreisverbandes Ammerland-Oldenburg fällt an den Landesverband der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V..

§ 11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung zum 17. August 2025 in Kraft.

§ 12 Zweifelsfälle

In Zweifelsfällen, betreffend der Auslegung dieser Satzung, sollen die entsprechenden Regelungen des Landesverbandes der Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. herangezogen werden.


Die Satzung der Jungen Liberalen Niedersachsen findest du hier.