Beitragsordnung

§ 1 Zweck

Der Kreisverband Ammerland-Oldenburg der Jungen Liberalen erhebt im Rahmen seiner Arbeit von den Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Ziel und Zweck dieses Mitgliedsbeitrages ist, die Funktionsfähigkeit des Verbandes und die Aufrechterhaltung seiner politischen Arbeit zu gewährleisten. Die erhobenen Mitgliedsbeiträge dürfen daher ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken verwandt werden. Über die Verwendung beschließt der Kreisvorstand.

 

§ 2 Allgemeine Vorschriften

Der Kreisverband der Jungen Liberalen Ammerland-Oldenburg deckt seine Aufwendungen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Erträge aus Vermögen, Veranstaltungen, Erstattungen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen.

 

§ 3 Mitgliedsbeiträge

(1) Bei Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet sich jedes Mitglied, den gemäß den Beschlüssen der Kreismitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

(2) Für die Beitragserhebung wird folgende Staffel zugrunde gelegt:

Beitragsklasse l: € 2,00/Monat – € 24,00/Jahr
Beitragsklasse 2: € 3,00/Monat – € 36,00/Jahr
Beitragsklasse 3: € 4,00/Monat – € 48,00/Jahr

(3) Die Einordnung der Mitglieder in die Beitragsklasse wird nach folgenden Kriterien vollzogen:

Beitragsklasse 1: Schülerinnen und Schüler

Beitragsklasse 2: Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Studenten, Empfänger staatlicher Sozialleistungen und Mitglieder nach BK 1, deren Einkünfte über € 500,00 im Monat liegen (freiwillige Zuordnung)

Beitragsklasse 3: Berufstätige und Mitglieder nach BK 1&2, deren Einkünfte über € 1.000,00 im Monat liegen (freiwillige Zuordnung)

(4) Eine freiwillige höhere Einordnung der Mitglieder ist möglich.

(5) Auf begründeten Antrag kann eine Ermäßigung auf den an den Kreisverband abzuführenden Beitrag gewährt werden.

(6) Bei Neueintritten beginnt die Beitragspflicht mit dem nächsten vollen Kalendermonat.

 

§ 4 Beitragserhebung

(1) Zuständig für die Einziehung und Verwaltung der Beiträge und der sonstigen Einnahmen ist der Kreisvorstand. Dieser wird durch den stellvertretenden Kreisvorsitzenden für Finanzen vertreten.

(2) Der Beitrag kann durch Überweisung, Lastschriftverfahren, per Scheck oder Barzahlung an den Kreisverband erfolgen.

(3) Der Jahresbeitrag ist jährlich oder, auf Wunsch des Mitglieds, halbjährlich im Voraus zu erheben.

 

§ 5 Beitragsquittung

(1) Jedem Mitglied ist auf Anforderung über die gezahlten Beiträge Quittung zu erteilen.

(2) Die Beitragsquittungen sind nur durch den stellvertretenden Kreisvorsitzenden für Finanzen und den Vorsitzenden des Kreisverbandes Ammerland-Oldenburg zu erstellen.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung ist von der Kreismitgliederversammlung der Jungen Liberale Ammerland-Oldenburg am 11. Mai 2007 beschlossen worden und tritt rückwirkend zum 01.05.2007 in Kraft. Beschlossen durch die Kreismitgliederversammlung am 11. Mai 2007, geändert durch die Kreismitgliederversammlung am 17. Juni 2010 und redaktionell verändert nach der Umbenennung des Kreisverbands von Kreisverband Ammerland in Kreisverband Ammerland-Oldenburg am 19. April 2015.